Unterricht Dienstag und / oder Donnerstag um 18.00-19.30 Uhr in der Moltkestr. 4
Dienstag 21.03. - Lektion 4
Donnerstag 23.03. - Lektion 5
Dienstag 28.03. - Lektion 6
Donnerstag 30.03. - Lektion 7
Dienstag 04.04. - Lektion 8
Donnerstag 06.04. - kein Unterricht (Gründonnerstag)
Dienstag 11.04. - Lektion 9
Donnerstag 13.04. - Lektion 10
Bitte meldet Euch zum Theorie-Unterricht an.
Somit könnten wir Euch informieren, falls der Unterricht einmal unvorhergesehen ausfallen sollte.
Tel. 23 22
(auf den Anrufbeantworter sprechen, falls das Büro nicht besetzt ist)
oder per email: fahrschule-sohler@t-online.de
Absagen, nicht innerhalb von 48 Stunden - Rechnungsstellung:
Grundsätze bei Krankheitsbedingter Absage von Fahrstunden:
"Kann der Fahrschüler eine vereinbarte Fahrstunde nicht einhalten, so ist die Fahrschule unverzüglich zu verständigen. Werden vereinbarte Fahrstunden nicht mindestens 2 Werktage vor dem vereinbarten Termin abgesagt, ist die Fahrschule berechtigt, eine Ausfallentschädigung für vom Fahrschüler nicht wahrgenommene Fahrstunden in Höhe von drei Vierteln des Fahrstundenentgeltes zu verlangen.
Aus reinen Kulanzgründen (allgem. Geschäftsbedingungen Ziffer 3, Absatz b) wird dies in Ausnahmefällen nur dann nicht berechnet, wenn ein ärztliches Attest innerhalb von 7 Tagen eingereicht wird, welches bescheinigt, dass der Fahrerlaubnisbewerber am Tag der vereinbarten Fahrstunde nicht fahrfähig gewesen ist.
Der Unterschied zwischen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), einer Krankschreibung oder einer ärztlichen Bescheinigung etc. ist, dass insbesondere seit Corona oftmals zur Erlangung dieser ein Arztbesuch nicht erforderlich ist.
Ein ärztliches Attest erfordert dagegen in der Regel den Arztbesuch. Wenn das Attest daher nicht zeitnah erstellt/eingereicht wird, so ist es weder für den Arzt noch für die Fahrschule plausibel nachvollziehbar, ob der Fahrerlaubnisbewerber an diesem Tag tatsächlich nicht fahrfähig gewesen ist – und somit entfällt diese Kulanz.
Ebenfalls kann diese Kulanzregelung nur einmal während der gesamten Ausbildungsdauer in Anspruch genommen werden.
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Bürozeiten
Mo + Mi 10.00 - 11.00 Uhr
Di + Do 16.30 - 17.30 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Kontaktdaten:
Tel. 02732-2322
fahrschule-sohler@t-online.de
BÜRO, Moltkestr. 4
Bitte auf den Anrufbeantworter sprechen, wir melden uns zeitnah zurück.
ANMELDUNGEN nur nach vorheriger Absprache möglich!