FAHRSCHULE SOHLER Ausbildung ist Vertrauens-Sache
FAHRSCHULE SOHLERAusbildung ist Vertrauens-Sache

Unterricht Dienstag und / oder Donnerstag um 18.00-19.30 Uhr  in der Moltkestr. 4

 

Dienstag     21.03. - Lektion 4

Donnerstag 23.03. - Lektion 5

 

Dienstag     28.03. - Lektion 6

Donnerstag  30.03. - Lektion 7

 

Dienstag      04.04. - Lektion 8

Donnerstag  06.04. - kein Unterricht (Gründonnerstag)

 

Dienstag      11.04. - Lektion 9

Donnerstag   13.04. - Lektion 10

 

Bitte meldet Euch zum Theorie-Unterricht an.

Somit könnten wir Euch informieren, falls der Unterricht einmal unvorhergesehen ausfallen sollte.

Tel. 23 22

(auf den Anrufbeantworter sprechen, falls das Büro nicht besetzt ist)

oder per email: fahrschule-sohler@t-online.de

 

 

Absagen, nicht innerhalb von 48 Stunden - Rechnungsstellung:

Grundsätze bei Krankheitsbedingter Absage von Fahrstunden:

 

"Kann der Fahrschüler eine vereinbarte Fahrstunde nicht einhalten, so ist die Fahrschule unverzüglich zu verständigen. Werden vereinbarte Fahrstunden nicht mindestens 2 Werktage vor dem vereinbarten Termin abgesagt, ist die Fahrschule berechtigt, eine Ausfallentschädigung für vom Fahrschüler nicht wahrgenommene Fahrstunden in Höhe von drei Vierteln des Fahrstundenentgeltes zu verlangen.

 

Aus reinen Kulanzgründen (allgem. Geschäftsbedingungen Ziffer 3, Absatz b) wird dies in Ausnahmefällen nur dann nicht berechnet, wenn ein ärztliches Attest innerhalb von 7 Tagen eingereicht wird, welches bescheinigt, dass der Fahrerlaubnisbewerber am Tag der vereinbarten Fahrstunde nicht fahrfähig  gewesen ist.

 

Der Unterschied zwischen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), einer Krankschreibung oder einer ärztlichen Bescheinigung etc. ist, dass insbesondere seit Corona oftmals zur Erlangung dieser ein Arztbesuch nicht erforderlich ist.

 

Ein ärztliches Attest erfordert dagegen in der Regel den Arztbesuch. Wenn das Attest daher nicht zeitnah erstellt/eingereicht wird, so ist es weder für den Arzt noch für die Fahrschule plausibel nachvollziehbar, ob der Fahrerlaubnisbewerber an diesem Tag tatsächlich nicht fahrfähig gewesen ist – und somit entfällt diese Kulanz.

 

Ebenfalls kann diese Kulanzregelung nur einmal während der gesamten Ausbildungsdauer in Anspruch genommen werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                   -

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bürozeiten

 

Mo + Mi  10.00 - 11.00 Uhr

Di  + Do  16.30 - 17.30 Uhr

sowie nach Vereinbarung

 

Kontaktdaten:

Tel. 02732-2322

 

fahrschule-sohler@t-online.de

 

BÜRO, Moltkestr. 4

 

Bitte auf den Anrufbeantworter sprechen, wir melden uns zeitnah zurück.

 

ANMELDUNGEN nur nach vorheriger Absprache möglich!

 

 

 

 

 

 

Druckversion | Sitemap
© Fahrschule Sohler