Wer seine Prüfung mit Automatik (ohne die mind. 10 Schaltstunden und 15 Minuten Testfahrt mit dem Fahrlehrer) absolviert hat, kann auch im Nachhinein die Klasse B197 erwerben.
Dazu sind mind. 10 Schaltstunden und eine Testfahrt nötig. Im Anschluss erhält man die Bescheinigung.
Diese bei der Führerscheinstelle vorlegen und man darf mit dem neu ausgestellten Führerschein sowohl Schalt- als auch Automatikfahrzeuge
führen.
THEORIE-Unterricht
Di und Do von 18.00-19.30 Uhr
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Fahrstunden Mo-Sa. nach Vereinbarung.
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