FAHRSCHULE SOHLER Ausbildung ist Vertrauens-Sache
FAHRSCHULE SOHLERAusbildung ist Vertrauens-Sache

Übersicht - was darf ich womit fahren

Wer seine Prüfung mit Automatik (ohne die mind. 10 Schaltstunden und 15 Minuten Testfahrt mit dem Fahrlehrer) absolviert hat, kann auch im Nachhinein die Klasse B197 erwerben. 

 

Dazu sind mind. 10 Schaltstunden und eine Testfahrt nötig. Im Anschluss erhält man die Bescheinigung.

Diese bei der Führerscheinstelle vorlegen und man darf mit dem neu ausgestellten Führerschein sowohl Schalt- als auch Automatikfahrzeuge 

führen. 

 

  • Klasse BF 17:
  • begleitetes Fahren mit 17 Jahren, bis zum 18. Lebensjahr nur Fahren mit Begleitung

 

  • Klasse B:
  • Autoführerschein; ab 18 Jahren

 

  • Klasse BE
  • Pkw mit Anhänger; bei vorhandenem oder parallel abgelegtem Führerschein der Klasse B; ab 18 Jahren, zulässiges Gesamtgewicht 7.000 kg, keine theoretische Prüfung                      
  • Klasse B96
  • Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw oder leichter Lkw) und Anhänger mit einer zul. Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 4.250 kg

 

Büro:

Montag und Mittwoch

9.30 Uhr - 11.00 Uhr

 

Dienstag 

16.00 Uhr - 18.00 Uhr

 

Donnerstag, 13.11.2025

16.30 Uhr - 18.00 Uhr

 

Zu anderen Zeiten, nach telefonischer Absprache.

 

Fahrstunden Mo-Sa. nach Vereinbarung.

 

Kontaktdaten:

Tel. 02732-2322

fahrschule-sohler@t-online.de

 

Fahrschule Sohler

Moltkestr. 4

57223 Kreuztal

 

Bitte auf den Anrufbeantworter sprechen, wir melden uns zeitnah zurück.

 

 

 

 

 

 

 

 

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